DAMM Rechtsanwälte
  • START
  • TEAM
  • KOMPETENZEN
    • Fotorecht
    • Urheberrecht
    • Presse- und Medienrecht
    • Verlagsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Marken- und Kennzeichenrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Theater- und Bühnenrecht
    • Social Media
  • FAQ
  • GEGNERLISTE
  • BLOG
  • KONTAKT / KARRIERE
  • Menü Menü

Wieder einstweilige Verfügung gegen Burda wegen unzulässiger Bildberichterstattung – LG Köln: Floskeln à la „halten fest zusammen“ begründen kein zeitgeschichtliches Ereignis

16. September 2021/in Allgemein /von Fabian Bauer

Der gelebten redaktionellen Praxis der „Freizeit Revue“, Textbeiträge mit Bildnissen von Prominenten zu illustrieren, ohne dass im zugehörigen Textbeitrag eine ernsthafte und sachbezogene Auseinandersetzung mit den Abgebildeten stattfindet, wurde vom LG Köln erneut eine Absage erteilt. Die Kölner Pressekammer hat der Illustrierten nun per einstweiliger Verfügung (LG Köln, Az. 28 O 312/21, n.rk.) verboten, Bildnisse unserer Mandanten zu veröffentlichen, wenn diese in dem zugehörigen Textbeitrag entweder erst gar nicht erwähnt werden oder jedenfalls eine ernsthafte redaktionelle Befassung mit ihnen nicht stattfindet. Das LG Köln bestätigt hiermit lediglich die gängige höchstrichterliche Rechtsprechung.

Es hat zudem klargestellt, dass die beliebte Praxis der Boulevardpresse, den Bildnissen blumige Bildnebenschriften zu verpassen, um dem Leser hierdurch ein ernsthaftes redaktionelles Anliegen vorzugaukeln, rechtlich nicht verfängt. Im vorliegenden Fall war die Bildnebenschrift „Tochter […], Sohn […] und Mama […] halten immer fest zusammen“ nach zutreffender Einschätzung des LG Köln nicht geeignet, ein sog. zeitgeschichtliches Ereignis herbei zu konstruieren. So das LG Köln wörtlich: „Es handelt sich [bei der Bildnebenschrift] vielmehr um eine inhaltsleere, allgemeine und von der sonstigen Wortberichterstattung losgelöste Aussage“. Da sich der Beitrag im Übrigen thematisch ausschließlich mit den Eltern unserer Mandanten befasste, war die Bebilderung mit Fotos der Kinder unzulässig. Das LG Köln ließ sich in dem Verfahren auch nicht davon beeindrucken, dass der Antragsgegnervertreter in gewohnter Manier schriftsätzlich zu Protokoll gab, die Gegenseite habe den Fall „rechtlich weder durchdrungen“, noch sei sie „in der Lage“, ihn „dogmatisch einzuordnen“, und erließ das beantragte Verbot vollumfänglich.    

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_schwarz_2x.png 0 0 Fabian Bauer https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_schwarz_2x.png Fabian Bauer2021-09-16 13:59:002021-10-05 14:02:43Wieder einstweilige Verfügung gegen Burda wegen unzulässiger Bildberichterstattung – LG Köln: Floskeln à la „halten fest zusammen“ begründen kein zeitgeschichtliches Ereignis

BLOGÜBERSICHT

Archive

  • März 2022
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • April 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • Februar 2019
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017

Kategorien

  • Allgemein

DAMM Rechtsanwälte

T +49 (0) 69 80 10 17-0
F +49 (0) 69 80 10 17-11
anwalt@damm-rechtsanwaelte.de

Konrad-Adenauer-Str. 17
60313 Frankfurt a.M.

SEITEN

  • Start
  • Team
  • Kompetenzen
  • FAQ
  • Gegnerliste
  • Blog
  • Kontakt / Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

NEUE BEITRÄGE

Neueste Beiträge

  • BGH: Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt im Rahmen identifizierender Verdachtsberichtserstattung – „Kölner Irrweg“ erfährt eine bemerkenswert klare Absage. Zu Recht. 14. März 2022
  • Identifizierende Berichterstattung im Strafverfahren unzulässig. Kammergericht Berlin stärkt Rechte des Beschuldigten. 14. Oktober 2021
  • Wieder einstweilige Verfügung gegen Burda wegen unzulässiger Bildberichterstattung – LG Köln: Floskeln à la „halten fest zusammen“ begründen kein zeitgeschichtliches Ereignis 16. September 2021

© Copyright | DAMM RECHTSANWÄLTE | anwalt@damm-rechtsanwaelte.de | KONTAKT | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ

Nach oben scrollen

Wir nutzen Cookies, um die Nutzung unserer Website zu analysieren und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr InfosAblehnenOK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

DATENSCHUTZ
Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung