Entscheidungsbesprechung „Facebook-Fanpage“ in der GRUR Prax
In Heft 15/2018 der GRUR Prax hat Dr. Diana Ettig auf Seite 358 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen „Facebook-Fanpage“ kommentiert. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob auch der Betreiber einer Facebook-Fanpage neben Facebook für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich ist. Dies hat der EuGH bejaht und dabei insbesondere die Informationspflichten herausgestellt. Gerade diese sind aber insofern problematisch, da die Betreiber einer Facebook-Fanpage in der Regel keinerlei Einblick haben, wie und in welchem Umfang das soziale Netzwerk die personenbezogenen Daten seiner Nutzer verarbeitet. Darauf weist auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in einer Entschließung vom 6. Juni 2018 unmittelbar hin und kommt zu dem Ergebnis, „dass die Fanpage-Betreiber ihre datenschutzrechtlichen Verantwortung nur erfüllen können, wenn Facebook selbst an der Lösung mitwirkt und ein datenschutzkonformes Produkt anbietet, das die Rechte der Betroffenen wahrt und einen ordnungsgemäßen Betrieb in Europa ermöglicht.“ Für Website-Betreiber führt die Entscheidung und ihre weitreichende Interpretation durch die DSK zu einer enormen Rechtsunsicherheit. Gerade für Start-Ups sowie andere kleine und mittelständige Unternehmen bleibt daher zu hoffen, dass Facebook zeitnah auf die Entscheidung und die Kritik an der Informationspolitik reagiert.