DAMM Rechtsanwälte
  • START
  • TEAM
  • KOMPETENZEN
    • Fotorecht
    • Urheberrecht
    • Presse- und Medienrecht
    • Verlagsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Marken- und Kennzeichenrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Theater- und Bühnenrecht
    • Social Media
  • GEGNERLISTE
  • BLOG
  • IST DAS OK?
  • KONTAKT / KARRIERE
  • Menü Menü

Beiträge

BILD schreibt unter der Überschrift „EINER BEKAM TÄGLICH SEX – Das sind Gina-Lisas Flop-Männer“ über den ehemaligen Profifußballer Arthur Boka (VfB Stuttgart), er habe mit Gina Lisa Lohfink jeden Tag Sex gehabt und er habe sie betrogen. Ist das OK?

9. März 2023/in Ist das ok? /von Felix Damm

.Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil. Die Berichterstattung stellt eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung zu Lasten des ehemaligen Fußballprofis dar. Dieser Einschätzung steht es nicht entgegen, dass die BILD insoweit Gina Lisa Lohfink zitiert die gesagt haben soll: „Wie kann man eine Superfrau wie mich betrügen? Ich habe für ihn gewaschen, gebügelt, gekocht. Er hat jeden Tag Sex gekriegt. Ich bin so verletzt.“

Ausführungen dazu, wie sich ein Beziehungsleben gestaltet, auch wie es begonnen oder geendet hat, sind grundsätzlich der Privatsphäre zugeordnet, die jedermann, auch einem prominenten Fußballspieler, einen autonomen, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich der eigenen Lebensgestaltung zugesteht. Die Privatsphäre soll jedem ganz generell die Möglichkeit geben, für sich zu sein und den Einblick durch andere auszuschließen. Der Urlaub mit Freunden gehört in diesen Bereich ebenso, wie Informationen über eine Beziehung (vgl. BGH v. 02.08.2022 – VI ZR 26/21) oder Informationen über Seitensprünge innerhalb einer Beziehung. Solche Informationen sind grundsätzlich Privat.

Die Behauptung allerdings, der Ex-Fußballprofi Arthur Boka, habe jeden Tag Sex mit Gina-Lisa Lohfink gehabt, geht darüber hinaus. Durch diese Darstellung greift die BILD in die absolut geschützte Intimsphäre des Sportlers ein. Die Intimsphäre ist stets dann tangiert, wenn Vorgänge aus dem Sexualbereich Gegenstand einer öffentlichen Erörterung gemacht werden. Dies ist beispielsweise bei der Preisgabe der sexuellen Orientierung der Fall. Aber eben auch bei Informationen über sexuelle Begegnungen. Die Intimsphäre entzieht sich einer abwägenden Bewertung gegenläufiger Interessen und genießt absoluten Schutz vor Kenntnisnahme.  

Allerdings steht es Betroffenen grundsätzlich frei, die Öffentlichkeit auch an Umständen teilhaben zu lassen, die der Intimsphäre zugeordnet sind. So hat Gina-Lisa Lohfink die der Intimsphäre zugehörigen Informationen selbst den Medien zugetragen. Sie hat sich damit selbstbestimmt und eigenverantwortlich ihres Schutzes der Privat- und Intimsphäre freiwillig begeben.

Allerdings muss sich der betroffene Ex-Profifußballer diese Selbstbegebung nicht zurechnen lassen. Angesichts der mit der Selbstöffnung verbundenen einschneidenden Rechtsfolge, nämlich des partiellen Verlusts bzw. der Beschränkung des Schutzes der Privat- und Intimsphäre, kann der Schutz natürlich nur entfallen, wenn sich der Betroffene selbst freiwillig und selbstbestimmt damit einverstanden gezeigt hat, dass ganz bestimmte, gewöhnlich als privat oder als intim geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408). Dass mag auf Gina-Lisa Lohfink zutreffen. Ausweislich der inhaltlichen Ausgestaltung des Beitrages in der BILD gilt dies hingegen nicht für den ehemaligen Fußballprofi Boka, der nach hiesiger Einschätzung Unterlassungs- und Geldentschädigung verlangen könnte.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2023/01/Ist-das-OK2.png 500 1200 Felix Damm https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png Felix Damm2023-03-09 16:45:542023-03-15 10:13:59BILD schreibt unter der Überschrift „EINER BEKAM TÄGLICH SEX – Das sind Gina-Lisas Flop-Männer“ über den ehemaligen Profifußballer Arthur Boka (VfB Stuttgart), er habe mit Gina Lisa Lohfink jeden Tag Sex gehabt und er habe sie betrogen. Ist das OK?

Archiv

  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • August 2022
  • März 2022
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • April 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • Februar 2019
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017

DAMM Rechtsanwälte

T +49 (0) 69 80 10 17-0
F +49 (0) 69 80 10 17-11
anwalt@damm-rechtsanwaelte.de

Konrad-Adenauer-Str. 17
60313 Frankfurt a.M.

SEITEN

  • Start
  • Team
  • Kompetenzen
  • FAQ
  • Gegnerliste
  • Blog
  • Kontakt / Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

Neueste Beiträge

  • Revision erfolgreich! BGH hebt Entscheidung des OLG Frankfurt zum Besuch eines hohen katholischen Würdenträgers im Hause unseres Mandanten in drei von vier Punkten auf. 14. März 2023
  • BILD schreibt unter der Überschrift „EINER BEKAM TÄGLICH SEX – Das sind Gina-Lisas Flop-Männer“ über den ehemaligen Profifußballer Arthur Boka (VfB Stuttgart), er habe mit Gina Lisa Lohfink jeden Tag Sex gehabt und er habe sie betrogen. Ist das OK? 9. März 2023
  • Wenn AWO drauf steht ist nicht immer gleich ein AWO-Skandal drin: OLG Frankfurt attestiert dem Hessische Rundfunk unwahre Behauptungen aufgestellt und verbreitet zu haben! 23. Februar 2023

© Copyright | DAMM RECHTSANWÄLTE | anwalt@damm-rechtsanwaelte.de | KONTAKT | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ

Nach oben scrollen

Wir nutzen Cookies, um die Nutzung unserer Website zu analysieren und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr InfosAblehnenOK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Webseite besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Webseite anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Webseite und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Webseiten-Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen über unsere Webseite verfügbare Dienste bereitzustellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, wirkt sich die Ablehnung auf die Funktionsweise unserer Webseite aus. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Webseite erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, Sie immer wieder zu fragen, erlauben Sie uns bitte, ein Cookie dafür zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder sich für andere Cookies anmelden, um eine bessere Erfahrung zu erzielen. Wenn Sie Cookies ablehnen, entfernen wir alle gesetzten Cookies in unserer Domain.

Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen können wir keine Cookies von anderen Domains anzeigen oder ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.

Andere externe Dienste

Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website erheblich beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:

Google Map-Einstellungen:

Google reCaptcha-Einstellungen:

Einbettung von Vimeo- und Youtube-Videos:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

DATENSCHUTZ
Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung