DAMM Rechtsanwälte
  • START
  • TEAM
  • KOMPETENZEN
    • Fotorecht
    • Urheberrecht
    • Presse- und Medienrecht
    • Verlagsrecht
    • Datenschutzrecht
    • Marken- und Kennzeichenrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Theater- und Bühnenrecht
    • Social Media
  • FAQ
  • GEGNERLISTE
  • BLOG
  • KONTAKT / KARRIERE
  • Menü Menü

Beiträge

Namensrechtsverletzung in politischem Post – DAMM Rechtsanwälte erwirkt einstweilige Verfügung gegen Kreisverband einer politischen Partei

30. Juli 2021/in Allgemein /von Fabian Bauer

Unsere Mandantin ist die größte Einzelgewerkschaft Deutschlands. Sie ist satzungsgemäß politisch neutral, bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und steht ausdrücklich für Werte wie Frieden und Völkerverständigung ein. Der Antragsgegner ist ein Kreisverband der derzeit größten Oppositionspartei im Bundestag.

Dieser hatte auf seinem Facebook-Account einen Post veröffentlicht, worin in prominenter Weise der Name und das berühmte Logo unserer Mandantin eingearbeitet ist und darunter plakativ arbeitspolitische Schlagworte, u.a. „Tugenden wie Fleiß und Pünktlichkeit diskreditiert?“, „Co2 Hysterie geschürt, um Arbeitsplätze abzubauen?“, „Gendersprache eingeführt?“, formuliert werden. Unmittelbar neben dem Logo und Namen unserer Mandantin heißt es: „[Name der politischen Partei] lässt Arbeiter nicht im Stich!“. Dieser Slogan ist – in derselben Weise wie der Name und das Logo unserer Mandantin – in weißer Schrift vor rotem Hintergrund gehalten.

Die Verwendung des Logos sowie des Namens unserer Mandantin in der dargestellten Weise war rechtswidrig. § 12 BGB schützt den Namensträger vor der unbefugten Nutzung seines Namens / Logos, wenn hierdurch die Gefahr einer sog. Zuordnungsverwirrung eintritt und gleichsam schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden. Diese Voraussetzungen lagen hier vor.

Für die Annahme einer sog. Zuordnungsverwirrung reicht es aus, dass der Namensträger „durch die Verwendung des Namens zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Beziehung gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat“ (vgl. BGH NJW 1980, 280; NJW 1963, 2267). Hiervon war vorliegend auszugehen. Durch den Post entstand nämlich der unwahre Eindruck, unsere Mandantin kooperiere in irgendeiner Weise mit der politischen Partei des Antragsgegners und / oder billige die Nutzung ihres Namens und Logos im hier gegenständlichen Kontext. Insofern gelangte der Rezipient leicht zu der Fehlvorstellung, unsere Mandantin wirke hier mit der Partei des Antragsgegners zusammen. Dieser Schluss lag auch deshalb nahe, als es in dem Post um arbeitspolitische Themen geht, mithin um solche Inhalte, die das Kerngeschäft unserer Mandantin als Gewerkschaft betreffen. Vielsagend kommentierte ein User den Post wie folgt: „Sorry, aber diese Fotomontage ist echt irreführend bis daneben. Hier wird suggeriert, als träfe die [Mandantin] die Aussage, die [Name der politischen Partei] lasse die Arbeiter nicht im Stich!“.

Daneben wurden auch die schutzwürdigen Interessen unserer Mandantin in rechtswidriger Weise verletzt. Diese hat es nämlich ganz grundsätzlich nicht hinzunehmen, mit einer bestimmten politischen Partei und/oder mit politischen Botschaften in Verbindung gebracht zu werden, mit denen sie nichts zu tun hat und die sie offenkundig missbilligt (vgl. in diese Richtung auch BGH, Urteil v. 15.01.1953, IX ZR 76/52, KG Berlin, Beschluss v. 10.11.2009, 5 W 120/09).

Der Antragsgegner wurde deshalb zur Löschung des Posts sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem der Antragsgegner dies mit dem Hinweis verweigert hatte, der Post stelle eine zulässige, kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Agenda unserer Mandantin dar, haben wir vor dem LG Frankfurt a.M. einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, gestützt auf die Verletzung von Namensrecht gem. § 12 BGB. Ein Anspruch aus Markenrecht war vorliegend übrigens nicht einschlägig, da der Antragsgegner nicht „im geschäftlichen Verkehr“ i.S.v. § 14 MarkenG gehandelt hat (vgl. KG Berlin, a.a.O.). Die einstweilige Verfügung wurde von der 34. Kammer des LG Frankfurt a.M. antragsgemäß erlassen. Sie wurde vom Antragsgegner mittlerweile als endgültige Regelung anerkannt.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_schwarz_2x.png 0 0 Fabian Bauer https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_schwarz_2x.png Fabian Bauer2021-07-30 16:10:022021-07-30 16:12:20Namensrechtsverletzung in politischem Post – DAMM Rechtsanwälte erwirkt einstweilige Verfügung gegen Kreisverband einer politischen Partei

BLOGÜBERSICHT

Archive

  • März 2022
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • April 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • Februar 2019
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017

Kategorien

  • Allgemein

DAMM Rechtsanwälte

T +49 (0) 69 80 10 17-0
F +49 (0) 69 80 10 17-11
anwalt@damm-rechtsanwaelte.de

Konrad-Adenauer-Str. 17
60313 Frankfurt a.M.

SEITEN

  • Start
  • Team
  • Kompetenzen
  • FAQ
  • Gegnerliste
  • Blog
  • Kontakt / Karriere
  • Impressum
  • Datenschutz

NEUE BEITRÄGE

Neueste Beiträge

  • BGH: Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt im Rahmen identifizierender Verdachtsberichtserstattung – „Kölner Irrweg“ erfährt eine bemerkenswert klare Absage. Zu Recht. 14. März 2022
  • Identifizierende Berichterstattung im Strafverfahren unzulässig. Kammergericht Berlin stärkt Rechte des Beschuldigten. 14. Oktober 2021
  • Wieder einstweilige Verfügung gegen Burda wegen unzulässiger Bildberichterstattung – LG Köln: Floskeln à la „halten fest zusammen“ begründen kein zeitgeschichtliches Ereignis 16. September 2021

© Copyright | DAMM RECHTSANWÄLTE | anwalt@damm-rechtsanwaelte.de | KONTAKT | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ

Nach oben scrollen

Wir nutzen Cookies, um die Nutzung unserer Website zu analysieren und zu optimieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mehr InfosAblehnenOK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

DATENSCHUTZ
Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung