Bewusst unvollständige und unwahre Berichterstattung auf tagesschau.de. DAMM I Rechtsanwälte setzt gegen den NDR Unterlassungsansprüche durch. Der Beitrag musste entfernt werden.
Wir vertreten ein renommiertes Unternehmen der Kranken- und Gesundheitsversorgung, welches einen privatärztlichen Not- und Hausbesuchsdienst für privat versicherte Patienten und Selbstzahler betreibt. In dieser Funktion vermittelt unsere Mandantin bundesweit Patienten an unabhängige Fachärzte der Region. Diese schließen mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag, klären auf, führen auf eigene Rechnung die Behandlung durch und rechnen gegenüber dem Patienten eigenständig ab.
Der NDR hat sich der Unzufriedenheit eines Patienten angenommen, der sich über den Inhalt und die Höhe der Abrechnung des ihn behandelnden Arztes beschwert und sich im Bemühen um Öffentlichkeit aktiv an den NDR gewandt hat.
Grund genug für den NDR, sich mit der Abrechnung des behandelnden Arztes zu befassen, in einem Beitrag gleichwohl eine angebliche Abrechnungspraxis unsere Mandantin zu behaupten und den unwahren Eindruck zu vermitteln, unsere Mandantin habe Leistungen abgerechnet, die nie erbracht wurden und weiter, die Landesärztekammer befasse sich mit der so bezeichneten „Abrechnungspraxis“ unserer Mandantin. Insgesamt war der NDR aus welchen Gründen auch immer darum bemüht, den unwahren Eindruck zu vermitteln, dass unsere Mandantin für die Behandlung verantwortlich gewesen sei und weiter, dass der Patient Verbindlichkeiten gegenüber unserer Mandantin ausgesetzt sei.
Alles unwahr und das Ergebnis einer mitunter jedenfalls fahrlässig unvollständigen Berichterstattung, in der es der NDR unterlassen hat, deutlich zu machen, dass unsere Mandantin Hausbesuche an Ärzte aus der Region lediglich vermittelt und für deren angebliches Fehlverhalten nicht haftet. Erst vor dem Landgericht Frankfurt und unter dem Druck der deutlichen Hinweise zum Ergebnis der Vorberatung war der NDR bereit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten des Verfahrens zu erstatten.
Der sorglose Umgang mit der Wahrheit und das redaktionell undurchsichtige Vermischen von tatsächlichen Umständen mit der Folge einer bis zur Unwahrheit erfolgten Verzerrung dieser Umstände, hat der Reputation und dem guten Ruf unserer Mandantin und dem Vertrauen in ihre Loyalität Schaden zugefügt. Dennoch hat unsere Mandantin darauf verzichtet, ihren ebenfalls bestehenden Anspruch auf Richtigstellung gegenüber dem NDR durchzusetzen. (LG Frankfurt 2-03 O 294/24))