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DAMM ETTIG geht erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Bildern vor, die unsere Mandantin am Rande eines Reitturniers zeigen.

6. März 2018/in Veröffentlichungen /von Felix Damm

Unsere Mandantin ist die Tochter eines ehemaligen Formel-1 Rennfahrers, die es im Reining, einer Form des Westernreitens, bereits zu viel beachteten Erfolgen gebracht hat und in dieser Randsportart als Talent gilt. Die Beklagte verlegt die Illustrierte „People“. Dort hat die Beklagte unter der Überschrift „Corinna Schumacher: Ihr neues Glück“ u.a. vier Fotos veröffentlicht, worauf unsere Mandantin u.a. zusammen mit ihrer Mutter abgebildet war. Die Fotos wurden am Rande eines Reitturniers in Rom aufgenommen, an welchem unsere Mandantin teilgenommen hatte. Ein weiteres Bild zeigte unsere Mandantin als Kleinkind zusammen mit ihrer Mutter. Dieses Foto wurde während eines Benefiz-Fußballspiels aufgenommen an dem der Vater unserer Mandantin teilgenommen hatte.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die auf Unterlassung der erneuten Bildveröffentlichung gerichtete Klage umfänglich stattgegeben und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Eine (konkludente) Einwilligung in die Veröffentlichung der Bilder ergebe sich nicht bereits aus der Turnierteilnahme, denn so das OLG „Die Reichweite einer stillschweigenden Einwilligung durch Teilnahme an einem internationalen Turnier, an dem Pressevertreter zugelassen sind, erstreckt sich nicht auf die Verbreitung von Bildnissen, die über das Turniergeschehen hinausgehen“.

Bei den Bildern handelte es sich auch nicht um Bildnisse der Zeitgeschichte i.S. § 23 Abs. 1 KUG. Zwar sei das Reitturnier ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Im konkreten Fall fehle es allerdings an einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung mit diesem zeitgeschichtlichen Ereignis. Denn die Berichterstattung sei allein darauf beschränkt, „einen Anlass für die Abbildung prominenter Personen zu schaffen“. Zwar werde, „die Teilnahme der Klägerin an dem ´Reitturnier in Rom“ erwähnt. Über diesen Umstand hinaus „findet das Turnier und dessen Verlauf keinerlei Erwähnung mehr. Die Berichterstattung nennt nicht den Namen und den Rang des Turniers, erwähnt keine weiteren Teilnehmer und gibt keine weiteren Informationen über die Wettbewerbe und zu deren Verlauf“. Vielmehr befasse sich der Beitrag allein mit dem „Wieder auftauchen“ von Corinna Schumacher in der Öffentlichkeit, was allerdings nicht von zeitgeschichtlicher Bedeutung sei. Die Veröffentlichung des Kinderbildes war ebenfalls rechtswidrig. Es komme nicht darauf an, ob die Eltern unserer Mandantin in die damalige Veröffentlichung eingewilligt haben. Vielmehr müsse es „die Klägerin nicht hinnehmen, dass viele Jahre zurückliegende Bilder in neuer Berichterstattung verwendet“ werden „ohne dass insoweit ein hinreichender innerer Zusammenhang“ zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis besteht.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png 0 0 Felix Damm https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png Felix Damm2018-03-06 18:18:132018-03-07 22:53:51DAMM ETTIG geht erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Bildern vor, die unsere Mandantin am Rande eines Reitturniers zeigen.

Bundesgerichthof bejaht Löschungsanspruch einer Ärztin gegenüber dem Bewertungsportal „jameda“

20. Februar 2018/in Veröffentlichungen /von Diana Ettig

Mit Entscheidung vom heutigen Tage gab der Bundesgerichthof der Klage einer Ärztin auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus dem Bewertungsportal „jameda“ statt. Konkret ging es um die auf dem Portal dargestellten Basisdaten der Ärztin (akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie ähnliche praxisbezogene Informationen). Das Portal ermöglicht es Nutzern, zu den aufgeführten Ärzten Bewertungen in Form eines Notenschemas sowie von Freitexten vorzunehmen. Darüber hinaus bietet „jameda“ Ärzten den Abschluss kostenpflichtiger Verträge an, wodurch das Basisprofil mit einem Foto des Arztes und weiteren Informationen versehen werden kann. Zudem werden diese Profile von „zahlenden“ Premium-Kunden beim Aufruf der Basisprofile der „nicht-zahlenden“ Ärzte als Anzeige geschaltet, wobei die Profilbilder der Konkurrenten gleicher Fachrichtung mit den Schulnoten sowie der Entfernung zur Praxis des aufgerufenen Profils dargestellt werden.

Die Ärztin nahm die Plattform aus § 35 BDSG auf Löschung ihrer Basisdaten in Anspruch. Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 einen solchen Löschungsanspruch noch verneint hatte (BGH, Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13), gab er in diesem Fall der Klage der Ärztin statt. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung vom heutigen Tage, dass das Portal durch das Angebot für Premium-Kunden seine Stellung als neutraler Informationsmittler aufgeben habe. Daher überwiege in dieser Konstellation das Recht der Ärztin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten dem Recht der Meinungs- und Medienfreiheit des Portals.

Die Entscheidung zeigt, dass nicht nur das Äußerungsrecht, sondern auch das Datenschutzrecht wirksame Mittel zur Verfügung stellt, um gegen unzulässige Veröffentlichungen auf Bewertungsportalen vorzugehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Portalbetreiber auf dieses Urteil reagieren und ihr Angebot entweder hin zur Werbeplattform oder zurück zur neutralen Informationsplattform anpassen.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png 0 0 Diana Ettig https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png Diana Ettig2018-02-20 12:36:032018-03-02 16:39:19Bundesgerichthof bejaht Löschungsanspruch einer Ärztin gegenüber dem Bewertungsportal „jameda“

Bundesgerichtshof legt Europäischem Gerichtshof Fragen zu Cookies vor

9. Februar 2018/in Veröffentlichungen /von Diana Ettig

Mit Beschluss vom 5. Oktober 2017 hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Einwilligung in die Verwendung von Cookies vorgelegt. Konkret wollen die Karlsruher Richter wissen, ob eine wirksame Einwilligung durch ein bereits voreingestelltes Ankreuzkästchen erfolgen kann und welche Auswirkungen die Datenschutzgrundverordnung auf die Bewertung hat. Eine weitere Frage betrifft die für eine wirksame Einwilligung erforderlichen Informationen. Den Beschluss können Sie hier abrufen. Dr. Diana Ettig hat das Urteil gemeinsam mit ihrem Co-Autor Dr. Nils Rauer in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift für Datenschutz kommentiert.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png 0 0 Diana Ettig https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png Diana Ettig2018-02-09 18:40:472018-03-02 16:38:59Bundesgerichtshof legt Europäischem Gerichtshof Fragen zu Cookies vor

Der Titelschutz Anzeiger und die Kommunikation & Recht berichten über DAMM ETTIG

31. Januar 2018/in Veröffentlichungen /von Diana Ettig

In der aktuellen Ausgabe Nr. 1362 vom 30. Januar 2018 berichtet „Der Titelschutz Anzeiger“ über die Neugründung von DAMM ETTIG. Den Beitrag können Sie hier lesen. Darüber hinaus veröffentlicht auch die Fachzeitschrift Kommunikation & Recht in ihrer Februar-Ausgabe auf der Seite VIII eine entsprechende Meldung.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png 0 0 Diana Ettig https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png Diana Ettig2018-01-31 13:04:002018-03-02 16:38:08Der Titelschutz Anzeiger und die Kommunikation & Recht berichten über DAMM ETTIG

EuGH zu internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

11. Januar 2018/in Veröffentlichungen /von Diana Ettig

In einer Entscheidung vom 17. Oktober 2017 äußerte sich der Europäische Gerichtshof erneut zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. Wir haben die Entscheidung in der aktuellen Ausgabe der Kommunikation & Recht kommentiert. Den Beitrag können Sie hier abrufen.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png 0 0 Diana Ettig https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png Diana Ettig2018-01-11 11:00:212018-03-02 16:37:26EuGH zu internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

DAMM ETTIG – neu aufgelegt

29. Dezember 2017/in Veröffentlichungen /von Diana Ettig

Zum 1. Januar 2018 treten die Rechtsanwälte Felix Damm, Dr. Diana Ettig und Julia Grißmer unter dem neuen Namen DAMM ETTIG Rechtsanwälte GbR auf. Die Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren zahlreiche Unternehmen, Künstler und Prominente in allen Fragen des Medien-, Urheber- und Presserechts.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png 0 0 Diana Ettig https://damm-rechtsanwaelte.de/wp-damm-2021-01/wp-content/uploads/2019/08/Damm-Rechtsanwaelte-Logo_weiss_2x.png Diana Ettig2017-12-29 21:55:192022-11-24 16:29:14DAMM ETTIG – neu aufgelegt
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