Intime Geheimnisse bleiben geheim! YouTuber kassiert Einstweilige Verfügung und zahlt 7.500 € Geldentschädigung!
Wir vertreten eine junges Mädchen, die auf der Straße von einem bekannten Youtuber angesprochen wurde. Dieser betreibt einen reichweitenstarken YouTube-Kanal mit knapp 500.000 Abonnenten. Dort veröffentlicht er Interviews mit – in der Regel jungen – Menschen, die er auf der Straße unvermittelt anspricht. So auch – unter dem Titel „Mädchen aus Frankfurt …“ – das Interview mit unserer Mandantin. Nach zunächst einigen unverfänglichen Fragen, hat er unsere Mandantin im Verlaufe des Interviews unvermittelt auch zu intimen Erlebnissen befragt. Diese wollte unsere Mandantin vor der Kamera jedoch nicht preisgeben. Sie hat sich allerdings bereit erklärt, eine Frage zu ihrer „wildesten Nacht“ außerhalb des Interviews – und nicht zur Ausstrahlung freigegeben – zu beantworten. Entgegen der Absprache, hat der YouTuber die Antwort unserer Mandantin, als ein von ihm selbst eingesprochenes Zitat unserer Mandantin, im ausgestrahlten Interview öffentlich gemacht.
Das war rechtswidrig. Die Wiedergabe dessen, was unsere Mandantin auf die Frage zu ihrer „wildesten Nacht“ dem YouTuber außerhalb des Interwies mitgeteilt hatte, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die absolut geschützte Intimsphäre unserer Mandantin dar, wozu u.a. auch – wie hier – Darstellungen von sexuellen Vorgängen bzw. von intimen Verhältnissen gehören. Erörterungen des Intimbereiches sind grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen zulässig, gleichgültig in welcher redaktionellen Form (z.B. Behauptungen, Meinungsäußerungen, Vermutungen, Spekulationen) dies geschieht. Der gesamte Bereich des Intimen und des sexuellen Austauschs ist absolute „Tabuzone“.
Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main genauso beurteilt und dem YouTuber die Ausstrahlung dieser Inhalte gerichtlich verboten. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Daneben haben wir für unsere Mandantin wegen der schwerwiegenden Rechtsverletzung außergerichtlich eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500 Euro durchgesetzt.