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DAMM Rechtsanwälte erwirkt einstweilige Verfügung gegen bekannten Youtuber

14. August 2020/in Veröffentlichungen /von Felix Damm

Der Antragsgegner betreibt einen bekannten Youtube-Kanal mit knapp 500.000 Abonnenten. Dort lädt er u.a. Videos hoch, auf denen zu sehen ist, wie er Passanten im öffentlichen Raum anspricht und zu unterschiedlichen, mitunter sehr privaten Inhalten befragt. So auch unsere Mandantin, die sich mit dem Interview grundsätzlich einverstanden zeigte. Im Verlaufe des Interviews wurde unsere Mandantin allerdings unvermittelt mit der Frage nach ihrer „wildesten Nacht“ konfrontiert und weiter, mit wem sie diese Nacht verbracht habe. Unsere Mandantin hat hierauf mehrfach erklärt, dies nicht beantworten zu wollen. Der Antragsgegner ließ nicht locker, weswegen sich unsere Mandantin im Bemühen, diese Situation zu beenden, schließlich bereit erklärte, die Frage nur gegenüber dem Antragsgegner, ihm ins Ohr flüsternd zu beantworten. Nachdem sie sich vergewissert hatte, dass der Antragsgegner das Mikrofon weghielt, flüsterte sie ihm, für den Zuschauer nicht zu hören, einen Namen ins Ohr. Hierauf schrie der Antragsgegner mehrfach den Namen eines bekannten deutschen Rappers in die Kamera.
Die Darstellung ist rechtswidrig und begründet den von uns für unsere Mandantin geltend gemachten Unterlassungsanspruch. In dieser konkreten Situation musste bei dem Zuschauer der Eindruck entstehen, unsere Mandantin habe öffentlich eingeräumt, ein intimes Verhältnis mit dem vom Antragsgegner namentlich genannten Rapper gehabt zu haben. Ungeachtet der Tatsache, dass dies bereits nicht der Wahrheit entsprach, stellt dieser Eindruck einen Eingriff in die persönlichkeitsrechtlichen Belange unserer Mandantin dar. Zutreffend ist zwar, dass unsere Mandantin damit einverstanden war, dass der Antragsgegner ein Interview mit ihr führt. Allerdings ist aufgrund der äußeren Umstände von dieser Einwilligung erkennbar die öffentliche Darstellung eines intimen Verhältnisses zu einer bekannten Person aus der Musikszene nicht umfasst gewesen. Ein überwiegendes Informationsinteresse an der Verbreitung dieser Darstellung war darüber hinaus nicht anzuerkennen.
Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main genauso beurteilt und dem Antragsgegner per einstweiliger Verfügung untersagt, durch die Wiedergabe des oben dargestellten Dialoges den Eindruck zu erwecken, dass unsere Mandantin ein intimes Verhältnis mit dem bekannten Rapper gehabt habe. Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

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