Entscheidungsbesprechung „Internetpranger II“ in der GRUR-Prax
In der aktuellen GRUR-Prax hat Dr. Diana Ettig die Entscheidung „Internetpranger II“ des Oberlandesgerichts München kommentiert (GRUR-Prax 2018, 314). In dem Urteil vom 3. März 2018 haben die Münchener Richter auch im Hauptsachverfahren bestätigt, dass das Hochladen eines Fotos in einem sozialen Netzwerk keine Einwilligung in die Veröffentlichung des Fotos durch die Medien in einem gänzlich anderen Kontext darstellt.