Urteilsbesprechung von Dr. Diana Ettig in der aktuellen GRUR Prax erschienen
In der heute erschienen GRUR Prax bespricht Dr. Diana Ettig eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main zur Zulässigkeit der Sperrung von Nutzeraccounts aufgrund der Veröffentlichung von Hasskommentaren und Gewaltaufrufen (Heft 20/2018, Seite 478). In dem gut begründeten Beschluss vom 10. September 2018 kommt die 3. Zivilkammer zu dem Ergebnis, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerkes einen Account für 30 Tage sperren darf, wenn ein Nutzer einen sogenannten Hasskommentar oder Gewaltaufruf veröffentlicht. Dies könne im Einzelfall auch dann gelten, wenn der Hasskommentar noch vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt ist (vgl. Pressemitteilung des Gerichts). Die vollständige Entscheidung können Sie hier abrufen.