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Presserechtliches Informationsschreiben von Michael und Corinna Schumacher

5. September 2018/in Allgemein /von Felix Damm

Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung u. a. in „BUNTE“, „Neue Post“, „Die Neue Frau“, „Freizeit Woche“ und „Freizeit Revue“ etc. über unsere Mandanten Michael und Corinna Schumacher zu deren Erwerb einer Immobilie auf Mallorca weise ich auf Folgendes hin:

 

Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen von der Immobilie unserer Mandanten auf Mallorca sowie die Veröffentlichung von Fotos, die den häuslichen Innenbereich und die Gartenanlage des Feriendomizils dokumentieren, stellen einen gravierenden Eingriff in die räumlich geschützte Privatsphäre unserer Mandanten dar. Eine Einwilligung in die Herstellung und Verbreitung dieser Fotos ist nicht erfolgt. Eine Einwilligung in die Veröffentlichung dieser Bildaufnahmen wird auch in Zukunft nicht erteilt werden. Die Veröffentlichung der Aufnahmen stellt auch in Zukunft einen schwerwiegenden, rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre unserer Mandanten wie auch in deren Recht auf Selbstbestimmung dar, wonach jedem das Recht zusteht, selbstbestimmt darüber zu befinden, wer Einblick in private Lebensumstände erhalten soll und wer nicht.

 

Dies gilt auch für die rechtswidrigen Beschreibungen des häuslichen Lebensbereichs in der Wortberichterstattung, da hierdurch ebenfalls die Privatsphäre offen gelegt und evident rechtswidrig verletzt wird. Wir sind beauftragt gegen dahin gehende Berichterstattungen umfassend vorzugehen.

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