DAMM ETTIG wehrt sich für ein Mitglied des deutschen Hochadels erfolgreich gegen die Verletzung seiner Intim- und Privatsphäre
Unser Mandant war vor Jahren mit einer Teilnehmerin der diesjährigen, 12. Staffel des Sendeformats „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ (Dschungelcamp) liiert.
Am 9. Tag im Dschungelcamp machte die Ex-Partnerin unseres Mandanten gegenüber einer weiteren Teilnehmerin Ausführungen zur sexuellen Potenz unseres Mandanten und berichtete über dessen angebliche sexuellen Vorlieben. Auch thematisierte sie angeblich bestehende schlechte wirtschaftliche Verhältnisse unseres Mandanten. Das Gespräch wurde aufgezeichnet und kam am 27.01.2018 zur Ausstrahlung. Wegen der dadurch verursachten rechtswidrigen Verletzung der Intim- und Privatsphäre beantragte DAMM ETTIG gegen die Ex-Partnerin eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Frankfurt antragsgemäß erlassen hat. Daneben setzte DAMM ETTIG auch gegen den Privatsender RTL Unterlassungsansprüche durch, der sich die Ausführungen der EX-Partnerin unseres Mandanten inhaltlich zu Eigen gemacht hat.