Rechtsanwalt Damm lässt Berichterstattung zu Nachlassregelungen verbieten
Der Inhalt des Testaments und Ausführungen dazu, wie ein Betroffener seinen Nachlass regelt und wer in welchem Umfange testamentarisch bedacht wird, sind der Geheimsphäre zugeordnet. Eine Berichterstattung hierüber ist grundsätzlich rechtswidrig. Insoweit folgte das Landgericht Hamburg unserem umfangreichen Unterlassungsantrag und hat sowohl zugunsten des Betroffenen selbst wie auch zugunsten der im Testament angeblich bedachten Personen eine (noch nicht rechtskräftige) einstweilige Verfügung gegen das Peoplemagazin BUNTE erlassen. BUNTE hatte mit Blick auf unseren Mandanten über angeblich bestehenden Nachlass- und Vorsorgeregelungen berichtet/spekuliert. Ferner wurde darüber berichtet, wem unser Mandant in welchem Umfang Generalvollmacht erteilt hat. Schließlich wurde über Inhalte aus dem Testament spekuliert und darüber, wer in welchem Umfange testamentarisch bedacht wurde. Diese Berichterstattung ist BUNTE nun vom Landgericht Hamburg vorläufig verboten worden. ( Landgericht Hamburg, Az.: 324 O 221/18)
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