Spekulationen über Streitigkeiten innerhalb der Familie sind unzulässig. Rechtsanwalt DAMM geht erfolgreich gegen BUNTE vor.
Das Landgericht Frankfurt bestätigt nach mündlicher Verhandlung eine einstweilige Verfügung, wonach die BUNTE Spekulationen und Mutmaßungen zu den privaten Familienverhältnissen unserer Mandanten nicht wiederholen darf. Rechtsanwalt DAMM vertritt eine prominente Person des öffentlichen Lebens, die sich seit Jahren dagegen wehrt, dass ihre privaten Lebensverhältnisse zum Gegenstand einer öffentlichen Berichterstattung gemacht werden und die insoweit für sich das Recht in Anspruch nimmt, selbst darüber zu bestimmen, ob und inwieweit Medien bestimmte Vorgänge und Vorkommnisse aus ihrem Leben öffentlich darstellen dürfen. In einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt nun entschieden, dass Spekulationen und Mutmaßungen dazu, ob zwischen einzelnen Familienmitglieder Streit besteht, ob Missgunst oder Eifersucht unter den Familienmitgliedern herrscht, ob sich Betroffene Sorgen wegen ihrer Kinder machen müssen und/oder wie sporadisch Familienmitglieder untereinander kommunizieren der Privatsphäre zugehören. Insoweit wird unserem Mandanten das Recht zugebilligt, selbst darüber zu befinden, ob diese Umstände in die Medienöffentlichkeit getragen werden dürfen. Die Berichterstattung wurde der BUNTE nun untersagt (Landgericht Frankfurt, Az. 2-03 O 309/17).