DAMM I Rechtsanwälte geht gegen BUNTE erfolgreich gegen eine ehrverletzende Darstellung zu privaten Lebensumständen vor.
Unser Mandant ist Mitglied des deutschen Hochadels. Er hat mit einer Schauspielerin, die in Unterhaltungsformaten mitwirkt (BUNTE: „Reality TV-Sternchen“), ein gemeinsames Kind, das mittlerweile 24 Jahre alt ist, Oskar Nick heißt und sich Prinz Oskar nennt. Die BUNTE greift diesen Umstand auf (Nick: „Ich bin seit 24 Jahren 24 Stunden Mutter“) und berichtet über die Mutter-Sohn Beziehung („Der Kraftquell bist alleine du, Oscar.“). Hierbei behauptet die BUNTE wahrheitswidrig, unser Mandant würde die Vaterschaft leugnen. Zu Unrecht. Zutreffend ist, dass unser Mandant die Vaterschaft nicht leugnet. Wegen dieser ehrverletzenden Darstellung haben wir für unseren Mandanten nun erfolgreich einen Unterlassungsanspruch durchgesetzt. BUNTE hat die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.