DAMM Rechtsanwälte legt sich mit dem ZDF an. Mit Erfolg. Eine zukünftige Berichterstattung über eine angebliche Krankenbehandlung unseres Mandanten verschwindet aus dem Netz.
Das ZDF hat unter www.zdf.de über eine angebliche Krankenbehandlung unseres Mandanten berichtet und hierbei u.a. Ausführungen dazu gemacht, warum unser Mandant, wo und wie lange und zu welchem Zweck medizinisch behandelt werde. Diese Berichterstattung war rechtswidrig. Mittlerweile haben wir in zahlreichen Gerichtsverfahren klären lassen, dass dem thematisch gefassten Schutzbereich der Privatsphäre auch solche Angelegenheiten zugehören, die wegen ihres Informationsgehaltes typischerweise als „privat“ eingestuft werden. Hierzu gehören natürlich auch Ausführungen zum Gesundheitszustand eines Betroffenen. Der BGH hat, u.a. auch in einer von uns erstrittenen Entscheidung, bestätigt, dass zur Privatsphäre auch Angaben zur medizinischen Behandlung und zum Genesungsverlauf, gehören. Auch die hier in Streit stehende Behauptung, unser Mandant erfahre eine bestimmte medizinische Behandlung.
„Fehlte es hier an einem Schutz vor Kenntniserlangung anderer, wären die Auseinandersetzungen mit sich selbst, die unbefangene Kommunikation unter Nahestehenden […] oder die Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe beeinträchtigt oder unmöglich […]“ (BGH NJW 2012, 763 Rn. 10)
Das ZDF hat die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und den Beitrag von der Website genommen.