Rechtsanwalt Damm geht erfolgreich gegen unwahre Pressemitteilung einer Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt vor. Die geforderte Richtigstellung wird abgedruckt. Kosten müssen eingeklagt werden
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, in Person einer Oberstaatsanwältin, hat im Verlaufe eines aufsehenerregenden Strafverfahrens gegenüber dem Hessischen Rundfunk erklärt, unsere Mandantin habe dem wegen Mordes beschuldigten Angeklagten für die Tatzeit ein Alibi gegeben. Diese Behauptung ist unwahr und in erheblichen Maße ehrverletzend. Hier war der Staatsanwaltschaft zu vermitteln, dass sie unserer Mandantin damit ein Verhalten unterstellt hat, welches den Straftatbestand der versuchten Strafvereitelung erfüllt und welches in der Öffentlichkeit als ein sozial vollkommen inakzeptables Verhalten wahrgenommen wird. Gerade weil es vorliegend um ein Alibi geht, welches unsere Mandantin eines wegen Mordes Verdächtigen gegeben haben soll. Da an der Verbreitung unwahrer Behauptungen generell kein schützenswertes Interesse besteht, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt die geforderte Richtigstellung abgedruckt. Nach Abdruck der Richtigstellung war das Rechtsschutzbedürfnis für die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs nicht mehr gegeben. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Kosten nicht erstattet, die unserer Mandantin durch unsere Beauftragung entstanden sind, ist zwischenzeitlich Klage auf Kostenerstattung gegen das Land Hessen eingereicht worden.