Einträge von Felix Damm

Ein zeitgeschichtliches Ereignis wird nicht dadurch begründet, dass die Presse über das Aussehen eines Prominenten Spekuliert. „Woche Heute“ erkennt im Hauptsacheverfahren einstweilige Verfügung des LG Köln als endgültige Regelung an.

Unser Mandant wehrt sich regelmäßig gegen solche Beiträge, deren redaktionelles Interesse darauf reduziert sind, über das Aussehen unseres Mandanten zu spekulieren. In diesem Fall wurde ein solcher Beitrag zudem mit mittels Bildbearbeitungsprogramm manipulierter Fotos unseres Mandanten illustriert. Auf diesen Fotos erschien unser Mandant infolge der Bildmanipulation deutlich gealtert. Die Veröffentlichung dieser manipulierten Bildnisse war rechtswidrig, […]

Identifizierende Berichterstattung im Strafverfahren unzulässig. Kammergericht Berlin stärkt Rechte der Beschuldigten in einem Strafverfahren.

Unser Mandant ist niedergelassener Arzt, der sich wegen des Vorwurfes der Nachstellung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Strafgericht verantworten musste. Die BILD hat den ersten Prozesstag zum Anlass genommen, unter Nennung des akademischen Grades und des initialisierten Nachnamens unseres Mandanten über die erhobenen Vorwürfe zu berichten. In diesem Zusammenhang wird […]

LG Köln bestätigt gängige Rechtsprechung: Besteht kein Bezug des Betroffenen zum zeitgeschichtlichen Ereignis, darf auch kein Bildnis von ihm veröffentlicht werden.

Die „BUNTE“ berichtet, dass die Eltern unseres Mandanten ihr Haus verkaufen wollen. Dieser Beitrag ist aus welchen Gründen auch immer, mit einem Bildnis unseres Mandanten illustriert, worauf er gemeinsam mit seiner Mutter bei einer öffentlichen Veranstaltung abgebildet ist. Unser Mandant wehrt sich gegen die Bildveröffentlich und hat mit Beschluss vom 11.05.2021 zunächst den Erlass einer […]

Äußerungen zu konkreten medizinischen Behandlungsmethoden sind untersagt. DAMM Rechtsanwälte vor dem LG Düsseldorf erfolgreich.

Unser Mandant ist Michael Schumacher. Er ist nach seinem schweren Unfall im Jahr 2013 nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten. Informationen zu seinem Gesundheitszustand sind in der Öffentlichkeit nicht vorhanden. Die Illustrierte „FREIZEITWOCHE“ hat unter der Überschrift „Hurra, es geht bergauf“ einen Beitrag zum Abdruck gebracht und hierbei über die medizinische Behandlung unseres Mandanten spekuliert. […]

Wie sie leben, Wen Sie lieben“ – so die Überschrift der Gala zu jungen Prominenten.  Dies weckt vielleicht Neugier. DAMM I Rechtsanwälte: „Ist aber rechtswidrig“.

Die Gala hat unter der Überschrift „Wie sie leben, Wen Sie lieben“ das private Beziehungsleben unserer Mandanten thematisiert und hierbei unter Hinweis auf eine namentlich genannte Person u.a. behauptet, diese sei seit drei Jahren mit unserem Mandanten liiert, was im konkreten Kontext zwingend dahin zu verstehen war, dass eine Paarbeziehung zwischen den beiden bestanden habe. […]

ArbG Karlsruhe: Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in einer äußerungsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen einem Unternehmen und einer Gewerkschaft setzt voraus, dass die angegriffene Äußerung einen Bezug zur Betätigungsfreiheit der Gewerkschaft aufweist.

Unsere Mandantin ist mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern die größte Einzelgewerkschaft Deutschlands und darüber hinaus die weltweit größte organisierte Arbeitnehmervertretung. Sie wird von dem Geschäftsführer eines international führenden Herstellers von Industrieventilatoren auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch genommen, die in zwei Flugblättern enthalten waren, die von unserer Mandantin vor dem Betriebsgelände der Klägerin verteilt wurden. […]

DAMM I Rechtsanwälte geht gegen BUNTE erfolgreich gegen eine ehrverletzende Darstellung zu privaten Lebensumständen vor.

Unser Mandant ist Mitglied des deutschen Hochadels. Er hat mit einer Schauspielerin, die in Unterhaltungsformaten mitwirkt (BUNTE: „Reality TV-Sternchen“), ein gemeinsames Kind, das mittlerweile 24 Jahre alt ist, Oskar Nick heißt und sich Prinz Oskar nennt. Die BUNTE greift diesen Umstand auf (Nick: „Ich bin seit 24 Jahren 24 Stunden Mutter“) und berichtet über die […]

Pressekammer Hamburg: Spekulation eines Boulevardblattes darüber, wie eine Person im Alter aussehen könnte, rechtfertigt nicht die Veröffentlichung bildmanipulierter Bildnisse.

Unser Mandant wehrt sich gegen die Veröffentlichung von der „Freizeit Revue“ so bezeichneter „sensationeller Fotos“, worauf er mithilfe einer Bildbearbeitungssoftware als sichtlich gealterte Person dargestellt wird. Die Pressekammer Hamburg hat die Veröffentlichung dieser Fotos unter Anwendung des abgestuften Schutzkonzepts des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG untersagt. Denn Bildnisse einer Person dürfen ohne deren […]

OLG Hamburg: Keine Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO vor Rechtskraft. Wie richtig die Entscheidung ist: BGH lässt die Revision aufgrund unserer Nichtzulassungsbeschwerde nämlich zu.

  Unser Mandant hat sich bei einem Skiunfall schwere Kopfverletzungen zugezogen. Seit dieser Zeit spekuliert u.a. auch der Burda Senator Verlag über den Gesundheitszustand unseres Mandanten. In der Ausgabe Nr. 25 vom 15.06.2016 geht er u.a. der Frage nach, „Fährt er schon wieder Auto?“ Ferner behauptet er in Bezug auf unseren Mandanten, dass dieser „auf […]