Ein zeitgeschichtliches Ereignis wird nicht dadurch begründet, dass die Presse über das Aussehen eines Prominenten Spekuliert. „Woche Heute“ erkennt im Hauptsacheverfahren einstweilige Verfügung des LG Köln als endgültige Regelung an.
Unser Mandant wehrt sich regelmäßig gegen solche Beiträge, deren redaktionelles Interesse darauf reduziert sind, über das Aussehen unseres Mandanten zu spekulieren. In diesem Fall wurde ein solcher Beitrag zudem mit mittels Bildbearbeitungsprogramm manipulierter Fotos unseres Mandanten illustriert. Auf diesen Fotos erschien unser Mandant infolge der Bildmanipulation deutlich gealtert. Die Veröffentlichung dieser manipulierten Bildnisse war rechtswidrig, […]