„Internet-Einnahmen verheimlicht? Finanzamt jagt Promi-Polizistin!“ So berichtet BILD über Adrienne Koleszár. Ist das OK? Nein, natürlich nicht.
Adrienne Koleszár war Kommissarin in Dresden. Bis 2020. Seitdem ist sie eine sehr erfolgreiche Influencerin. In einem emotionalen Post, hat sie ihre Follower offen und unverstellt an ihren aktuellen Sorgen teilhaben lassen. Nicht alles sei stets so problemlos gelaufen, wie es scheine. Falsche Freunde und Berater. Auch sei das Finanzamt gekommen, eine Betriebsprüfung.
TAG 24 hat den Post redaktionell zutreffend verarbeitet. Nun hat auch die BILD und auch BILD Online diesen Post zum Anlass für einen eigenen Beitrag genommen. Allerdings hat die BILD durch die Überschrift „Internet-Einnahmen verheimlicht?“ und durch die Behauptung „Finanzamt jagt Promi-Polizistin“, den unzutreffenden Verdacht erweckt, Frau Koleszár habe Steuern hinterzogen. Insbesondere durch die feststehende Behauptung, sie werde vom Finanzamt „gejagt“, erweckt die BILD den Eindruck, Frau Koleszár entziehe sich der Verantwortung und im Ergebnis dem „Zugriff“ durch das Finanzamt und sei praktisch auf der Flucht. Schließlich behauptet die BILD, es „droht eine ordentliche Nachzahlung“.
Die Berichterstattung stellt eine grob rechtswidrige Berichterstattung über den Verdacht des Steuerbetrugs bzw. der Steuerhinterziehung dar. Die Berichterstattung spiegelt nicht im Ansatz die inhaltlichen Aussagen wider, die Frau Koleszár in ihrem Post gemacht hat. Es liegen auch keine hinreichenden Belegtatsachen vor. Das Ergebnis der Betriebsprüfung ist offen. Die Ausführungen in dem Post von Frau Koleszár vermögen den vermeidlichen Verdacht ebenfalls nicht zu begründen, zumal dort nicht von Einnahmen die Rede ist, die dem Finanzamt vorenthalten wurden. Es wird dort auch nicht von Steuerschulden und auch nicht davon berichtet, dass sich Frau Koleszár dem Finanzamt entzieht und „gejagt“ wird.
Der Beitrag ist nachhaltig ehrverletzend und rufschädigend und begründet Unterlassungsansprüche. Die Bedeutung und Tragweite des vorstehend skizzierten Eingriffs wiegen aufgrund des erhobenen Verdachts des Steuerbetruges besonders schwer. Zumal es für diesen Verdacht keine belastbare Grundlage gibt. Die Tragweite dieser angeblichen „Steuerverfehlung“ wird noch dadurch gesteigert, dass von Frau Koleszár das Bild der gejagten Verbrecherin gezeichnet wird und dies den Verdacht eines besonders schweren Steuervergehens impliziert. Die Bedeutung und Tragweite der rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung rechtfertigen nach hiesiger Einschätzung sogar die Zahlung einer hohen Geldentschädigung.