LG Köln bestätigt gängige Rechtsprechung: Besteht kein Bezug des Betroffenen zum zeitgeschichtlichen Ereignis, darf auch kein Bildnis von ihm veröffentlicht werden.
Die „BUNTE“ berichtet, dass die Eltern unseres Mandanten ihr Haus verkaufen wollen. Dieser Beitrag ist aus welchen Gründen auch immer, mit einem Bildnis unseres Mandanten illustriert, worauf er gemeinsam mit seiner Mutter bei einer öffentlichen Veranstaltung abgebildet ist. Unser Mandant wehrt sich gegen die Bildveröffentlich und hat mit Beschluss vom 11.05.2021 zunächst den Erlass einer […]