DAMM Rechtsanwälte wehrt sich erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen in der Illustrierten „Das Neue Blatt“. Auch Angaben zum Kaufpreis und zur Belegung des Grundstücks werden verboten.
Unsere Mandanten haben auf einer Ferieninsel ein großes Hausgrundstück erworben. Diesen Umstand hat das beklagte Medienunternehmen zum Anlass genommen, zahlreiche Luftbildaufnahmen vom Haus und dem Grundstück zu veröffentlichen und daneben auch Angaben zum Kaufpreis sowie zahlreiche Ausführungen zur Ausstattung und Belegung des Grundstücks zu machen. So wird u.a. ausgeführt, welche weiteren Gebäude sich auf dem […]