DAMM Rechtsanwälte lässt Berichterstattung über Privatbesuch eines hohen katholischen Geistlichen verbieten. OLG Köln übt deutliche Kritik an dessen weltlichen „Plaudereien“.
Unser Mandant ist ehemaliger Formel-1-Pilot, der im Jahre 2013 einen schweren Unfall hatte. Die Freizeit Revue hat 2018 den Beitrag „Michael Schumacher – Er kehrt zurück – Wie er aussieht – Was er fühlt“ veröffentlicht. Darin wird ein privater Besuch des Erzbischof Georg Gänswein bei unserem Mandanten thematisiert, über den Gänswein zwei Jahre später „plauderte“. […]